E-Rezept & Rezeptbestellung

NEU: E-Rezept für gesetzlich Versicherte

Liebe Patientinnen und Patienten,

das neue Jahr hat bedeutsame Veränderungen bei den Rezepten für gesetzlich Versicherte gebracht. Das gute alte rote Rezeptformular hat ausgedient. Ab 01.01.2024 werden die Rezepte auf einen gemeinsamen Speicher (sog. „Cloud“) der Apotheken gespeichert. Sie können Ihr Rezept mit Ihrer Versichertenkarte bei jeder Apotheke abrufen.


Um ein E-Rezept zu erstellen muss einmal je Quartal Ihre aktuelle Versichertenkarte in der Praxis eingelesen werden. Anschließend können Sie z.B. über unser Rezepttelefon Ihr E-Rezept bestellen. Bitte geben Sie uns einen Werktage Zeit das Rezept zu erstellen. Nach einem Werktagen können Sie dann Ihr Rezept in der Apotheke einlösen ohne erneut die Praxis aufzusuchen.

  • Rezepte für Betäubungsmittel (BTM-Rezepte), Heil- und Hilfsmittel werden auch zukünftig nur in Papierform erstellt.
  • Rezepte für Privatversicherte und die grünen Rezepte werden weiterhin auf den entsprechenden Vordrucken erstellt und sind in der Praxis, wie gewohnt, erhältlich.


Sie brauchen ein Wiederholungsrezept für ein Medikament, welches Sie regelmässig von unserer Praxis erhalten?

 

Bitte sprechen Sie Ihren Rezeptwunsch auf unseren Anrufbeantworter unter der

 

Rufnummer: 24 25 07 24

 

Nennen Sie bitte deutlich ihren                                                         Nachnamen

Vornamen

Rezeptwunsch

Abholung-, oder Zusendewunsch.

 

Bei Anruf bis 17.00 Uhr liegt Ihr Rezept ab dem folgenden Werktag in der Regel für Sie zur Abholung bereit.

Die Portokosten für die Zustellung der Rezepte per Post werden von den Krankenkassen nicht erstattet. Falls Sie diesen postalischen Zustell-Service in Anspruch nehmen möchten, bitten wir Sie, beim nächsten Besuch passende Briefmarken (Standardbrief) an der Rezeption für sie zu hinterlegen.

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